Wissens-Blog

Tante Anita hat Notarin Joelle in ihrem Testament zur Willensvollstreckerin bestimmt. Klingt nach einer ruhigen Aufgabe? Nicht ganz!


Joelle hat die Verantwortung, die Erbschaft zu verwalten, Schulden zu begleichen, Vermächtnisse auszurichten und die Erbteilung genau nach Anitas Anweisungen zu regeln. Dafür bekommt sie weitreichende Kompetenzen: Den Erben wird die Verwaltung des Nachlasses entzogen, und Joelle wird zur treuhänderischen Vertreterin des gesamten Erbes.


Nice to know: Die Erben können Joelle in ihrer Funktion nicht einfach „reinreden“. Sie dürfen ihr keine Weisungen erteilen und können sie nur in Ausnahmefällen absetzen. Joelle entscheidet souverän – natürlich im Sinne von Tante Anita.


Und wann ist Schluss?


Die Willensvollstreckung endet, sobald Joelle das Vermögen aufgeteilt und den Erben offiziell zugewiesen hat. Mission erfüllt! 🏁

Haben Sie Fragen zur Willensvollstreckung oder zu Testamenten? Wir helfen gerne weiter!



Bild: freepik