Wenn das Übersetzungsprogramm einen Strich durch die Rechnung macht…
Der ausschliesslich spanisch sprachige Xavier will eine kleine Wohnung im schönen Seetal kaufen. Die Urkundsperson schickt ihm den Kaufvertrag – natürlich auf Deutsch. Was macht Xavier? Er greift zum digitalen Helfer und lässt den Text per Google Translate übersetzen. Klingt praktisch, oder?
Aber: Bei der Beurkundung merkt die Urkundsperson schnell, dass Xavier kein Wort versteht – weder das Gesprochene noch den Vertragstext. Und jetzt?
Abbruch! Die Aargauischen Vorgaben verlangen eine Übersetzung des Vertrages durch einen Übersetzer in die Spanische Sprache sowie die Anwesenheit des Übersetzers bei der Unterzeichnung. Richtig so! Ist doch logisch, dass Xavier in seiner Sprache verstehen will, was er da unterzeichnet! Und aufgepasst – die Übersetzungsperson darf nicht mit Xavier verwandt sein.
Unser Tipp: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Eine professionelle Übersetzung ist Pflicht – und am Ende auch Ihr Schutz. Übersetzungsprogramme sind grossartig, aber nicht für rechtliche Verträge.
Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne – damit Sie sicher unterschreiben!
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