Wissens-Blog

Ob charmante Hecke oder imposanter Nussbaum – denken Sie auch an die Regeln!

Felix träumt von 4 Meter hohen Obstbäumen als Sichtschutz. Die Idee: eine Dienstbarkeit für ein Näherpflanzrecht schaffen. Klingt gut, oder? Doch Vorsicht: Papier ist geduldig, Nachbarn oft weniger. Wurzeln, Schatten und herabfallendes Laub können das Verhältnis belasten – und gemäss Art. 684 Abs. 1 ZGB sind übermässige Einwirkungen auf Nachbargrundstücke unzulässig.

Seit 2018 gelten im Aargau klare Vorgaben für den Grenzabstand von Pflanzen. Kurz und knackig:
🌱 Grünhecken: Abstand 0,6 m, Höhe max. 1,8 m – bitte nicht über die Grenze wachsen lassen!
🌳 Bäume bis 3 m Höhe: Abstand 1 m.
🌲 Bäume bis 7 m Höhe: Abstand 2 m.
🌴 Bäume bis 12 m Höhe: Abstand halbe Pflanzenhöhe.
🍎 Obstbäume ab 7 m Höhe: Abstand 3 m.
🥜 Nuss-, Kastanien- und andere Bäume ab 12 m Höhe: Abstand 6 m.

Unser Tipp: Klären Sie vorab, ob eine Dienstbarkeit für ein Näherpflanzrecht sinnvoll ist. So bleiben Sie auf Friedenskurs mit den Nachbarn.

Ihre Fragen rund um Näherpflanzrechte oder andere Grundstücksthemen klären wir gerne – ganz ohne Wurzeln und Blätterchaos!


Bild: freepik