Wissens-Blog

In einer Lebensgemeinschaft stellt sich oft die Frage: Wer ist der rechtliche Besitzer des geliebten Haustieres? Wird das Alleineigentum an einem Haustier beansprucht, muss das bewiesen werden. Aber wie?

Wenn Hund, Katze & Co. schon vor der Beziehung eingezogen sind, stehen die Chancen gut, dass der Alleineigentumsanspruch erfolgreich ist. Wurde die Fellnase allerdings erst während der Beziehung angeschafft, heisst es: Quittung aufbewahren! Denn nur damit kann nachgewiesen werden, wer das Tier tatsächlich gekauft hat. Der Eintrag im Impfpass? Sorry, der zählt hier nicht als Eigentumsbeweis.

Also, liebe Tiereltern, Augen auf beim Beleg-sammeln – für den Fall der Fälle!