Statt einer Sitzung mit Präsenzpflicht kann man bei einem Zirkularbeschluss auch einfach im schriftlichen Umlauf entscheiden. Ein Dokument mit einem Antrag zirkuliert unter den Aktionär:innen, und alle – ja, wirklich alle – müssen unterschreiben. Auch die, die den Antrag ablehnen.
Aber das reicht noch nicht! Der Verwaltungsrat muss noch in einer separaten Erklärung bestätigen, dass der Zirkularbeschluss ordnungsgemäss von allen unterzeichnet wurde und die Beschlussfassung gültig zustande gekommen ist. ⚖️ Das kann der Verwaltungsrat auch in einem Erwahrungsprotokoll über die Beschlussfassung der Generalversammlung auf dem Zirkularweg.
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