Wissens-Blog

Felix Money hat vorgesorgt. Er hat sein Testament eigenhändig und von A bis Z leserlich (ja, wirklich!) niedergeschrieben.

Zum Glück für den Schwanenzuchtverein Hallwilersee, Boje 7 in Seengen, hat er am Ende nicht vergessen zu datieren und zu unterschreiben.

Denn: Ohne eigenhändige Unterschrift am Schluss ist ein Testament in der Schweiz ungültig. Das Gesetz ist streng – und das Bundesgericht (BGE 5A_133/2023) bestätigt: Ein Name am Anfang genügt nicht.

Also, liebe Testamentschreiber:innen: Unterschrift und Datum gehören ans Ende – sonst war alles für die Katz.

Sie wollen rechtlich auf der sicheren Seite sein? Wir sind für Sie da – mit Herz, Verstand und Sachkenntnis.