Julia will das Elternhaus in Egliswil nicht – obwohl der Schuppen im Garten auch ganz charmant ist. Für Gartenzwerge. Aber ihre Mutter hat es ihr vor Jahrzehnten im Testament verfügt. Müssen sie und ihre Geschwister sich daran halten?
Kurz und bündig: Nein.
Auch wenn die Teilungsvorschrift im Testament steht – Einigkeit schlägt Vorschrift.
Heisst: Sind sich alle Erb:innen einig, dürfen sie das Nachlassvermögen aufteilen, wie es für alle passt. Selbst wenn das Haus am liebsten gar niemand will.
Fazit: Reden hilft – gerade im Erbfall.
Sie haben Fragen zu Testament, Erbvertrag oder Nachlassplanung? Wir sind gerne für Sie da.
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