Jeder Kanton kocht sein eigenes juristisches Süppchen. Ob freiberufliches Notariat (lateinisch), Amtsnotariat oder gemischte Variante – wie beurkundet wird, regeln die Kantone.
Nur bei gewissen Verfahren gibt’s klare bundesrechtliche Vorgaben: z. B. bei Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen von Todes wegen.
- Warum das Ganze?
- Zum Schutz vor Übereilung
- Zur Beweissicherung (fürs Gedächtnis oder für den Streitfall)
- Als klarer Rechtsgrundausweis
Klingt nach viel Bürokratie? Vielleicht. Aber auch nach Sicherheit, Klarheit und Verbindlichkeit. Und wer will die nicht?
Übrigens: Schon 2012 wollte der Bundesrat eine Vereinheitlichung. Die WEKO riet 2013 zu mehr Freizügigkeit für Notar:innen. Seither? Nun ja… Gut Ding will offenbar Weile haben.
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