Wissens-Blog

Jeder Kanton kocht sein eigenes juristisches Süppchen. Ob freiberufliches Notariat (lateinisch), Amtsnotariat oder gemischte Variante – wie beurkundet wird, regeln die Kantone.

Nur bei gewissen Verfahren gibt’s klare bundesrechtliche Vorgaben: z. B. bei Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen von Todes wegen.

  • Warum das Ganze?
  • Zum Schutz vor Übereilung
  • Zur Beweissicherung (fürs Gedächtnis oder für den Streitfall)
  • Als klarer Rechtsgrundausweis

Klingt nach viel Bürokratie? Vielleicht. Aber auch nach Sicherheit, Klarheit und Verbindlichkeit. Und wer will die nicht?

Übrigens: Schon 2012 wollte der Bundesrat eine Vereinheitlichung. Die WEKO riet 2013 zu mehr Freizügigkeit für Notar:innen. Seither? Nun ja… Gut Ding will offenbar Weile haben.

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