Greift hier schon die KI? Nein, das geschieht nicht automatisch.
Eine Erbbescheinigung wird nur auf ausdrückliches Begehren eines Erben erstellt. Diese freiwillige Gerichtsbarkeit ist im Kanton Aargau beim Gerichtspräsidium des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person zu beantragen.
Die Erbbescheinigung bestätigt, wer die alleinigen Erben sind. Wichtig: Sie kann erst nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist ausgestellt werden. Alternativ müssen die Erben die Annahme der Erbschaft erklären.
Und ja, die Ausstellung ist gebührenpflichtig. Für Fragen rund um Erbschaft und Erbbescheinigungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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