Wissens-Blog

Schon gewusst? Ihr Name im Handelsregister oder Grundbucheintrag folgt klaren Regeln – da gibt’s keine kreative Freiheit. Die Schreibweise Ihres Familiennamens, Ledignamens und Vornamens richtet sich nach Ihrem Ausweisdokument.

Bis Anfang 2020 war das Ganze strikt und einfach: es durften nur lateinische Buchstaben verwendet werden. Doch dann kam die Handelsregisterverordnung mit Art. 29a und brachte Bewegung ins Spiel.

Heute werden Eintragungen nach dem Zeichensatz der ISO-Norm 8859-15 erfasst. Klingt kompliziert? Keine Sorge – es bedeutet im Wesentlichen, dass auch ausgefallene Namen theoretisch ins Handelsregister oder Grundbuch eingetragen werden könnten. Wenn also Ihr Name wie „X Æ A-12“ aussieht und das so auf Ihrem Ausweis steht, ist das laut ISO 8859-15 absolut möglich!

Fragen zum Handelsregistereintrag? Wir beraten Sie gerne!

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