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Passend zum 1. August feiern die Grundstücknachbarinnen Vega Weber und Gila Gruber nicht nur den Nationalfeiertag, sondern auch eine nachbarschaftliche Premiere: Eine gemeinsame, grenzüberschreitende Feuerstelle mit Vorplatz!

Aber was bedeutet das rechtlich? Kann so eine gemeinschaftliche Nutzung im Grundbuch eingetragen werden?

Ja, das kann sie! 

Durch die Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch wird die gemeinsame Nutzung dinglich gesichert. Konkret bedeutet das: Beide Grundstücke erhalten gegenseitige Mitbenützungsrechte an der Feuerstelle. Auch die Kosten für Unterhalt und Erneuerung der Feuerstelle werden geregelt.

Hierfür ist ein öffentlich beurkundeter Dienstbarkeitsvertrag notwendig. Im zugehörigen Situationsplan wird die Fläche des Mitbenützungsrechtes an der Feuerstelle mit Vorplatz eingezeichnet.

Solche Dienstbarkeiten sind eher selten und werden nun als Recht und Last auf den Parzellen von Vega und Gila eingetragen. Bekanntere Dienstbarkeiten sind etwa Näherbaurechte oder Grenzbaurechte, zum Beispiel für einen Terrassenanbau – hier kann jede Person ihre Feuerstelle für sich nutzen.

Wir gratulieren Vega und Gila zur guten Nachbarschaft und wünschen viele gemütliche Stunden an der gemeinsamen Feuerstelle!

Bild: freepik