Wissens-Blog

Zum Jahresende heisst es: Noch einmal die Ärmel hochkrempeln und das elektronische Protokollbuch abschliessen!

Gemäss § 36 BeurG ist die Aargauische Urkundsperson verpflichtet, jede Urkunde penibel zu dokumentieren. Chronologisch, detailliert und ohne Ausnahme – von der Protokollnummer bis zur Tagebuchnummer des Grundbuchamts. Und zwar so:

a) die chronologische Protokollnummer wie 1, 2, 3, …
b) die Parteien (Name, Vorname und Wohnsitz beziehungsweise Firma und Sitz)
c) der Gegenstand der Beurkundung z.B. Kauf
d) Ort und Datum der Beurkundung z.B. Lenzburg, 19. August 2024
e) Datum der Anmeldung oder Hinterlegung z.B. 20. August 2024
f) Tagebuchnummer des Grundbuchamts
g) Anzahl Exemplare der öffentlichen Urkunde
h) Bemerkungen

Unser Highlight? Am Ende des Jahres wird das Protokollbuch ausgedruckt, gestempelt, unterschrieben oder sogar gesiegelt und mit Schnur gebunden. So viel Liebe zum Detail, dass selbst Sherlock Holmes begeistert wäre!

Ein Rückblick auf 2024 und eine grosse Aufgabe, die wieder mit Präzision gemeistert wurde. Ein grosses Dankeschön an alle, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben!