Lia freute sich auf 210 m² Wohnfläche. Fertig gebaut, stellte sie fest: Abzüglich Mauern sind es nur noch 135 m². Oops!
Der Vertrag sprach von „Gebäudefläche“, aber kein Wort über Brutto oder Netto. Für Lia war es klar: Platz zum Wohnen, oder?
Das Bundesgericht gibt Lia recht: Nach dem Vertrauensprinzip darf man erwarten, dass solche Angaben Nettowerte sind. (BGER Urteil Nr. 4A_468/2015)
Was lernen wir daraus? Verträge genau prüfen! Klären Sie, ob die Fläche netto oder brutto gemeint ist. Denn wer will schon Mauern einreissen? 🏋️♂️ Im Zweifel lassen Sie Verträge von Profis checken. Ein Missverständnis weniger, ein Lächeln mehr!
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