Wissens-Blog

Anja Schatzmann, CEO, Verwaltungsrätin und Alleinaktionärin der AS Superpower AG, staunt nicht schlecht: Ihre Bank verlangt das Aktienbuch. Also ab in die nächste Buchhandlung? Oder lieber online bestellen?

Stopp! Das Aktienbuch ist kein gedrucktes Werk, sondern ein Verzeichnis der Aktionäre – und jede Aktiengesellschaft muss es führen (Art. 686 Abs. 1 OR). Anja kann es ganz einfach selbst erstellen, sogar auf einem simplen A4-Blatt. Vorlagen gibt’s online in Hülle und Fülle.

Hätten Sie das gewusst? Oder haben Sie schon einmal nach einem Aktienbuch gesucht?