Wissens-Blog

Im Kanton Aargau nimmt man’s genau – vor allem bei Urkundspersonen. Damit Beurkundungen auf höchstem Niveau bleiben, schaut die Notariatskommission regelmässig vorbei.

Was wird geprüft? Ein kleiner Auszug aus über 60 Punkten:

  • Wurde genug Weiterbildung besucht – und auch sauber dokumentiert? (§33 BeurG + §26 BeurV)
  • Gibt es einen separaten Raum fürs Beurkunden? Berufsgeheimnis lässt grüssen!
  • Wie werden Akten vernichtet? (§37 BeurV – der Schredder hat klare Vorschriften!)
  • Ist das Papier alterungsbeständig? (§36 BeurV – kein Platz für Billigkopien!)
  • Stimmen die Rechnungen mit der Tarifliste überein? (§69f BeurG)
  • Wie wurden die Parteien identifiziert – z. B. mit Pass? (§45 BeurG, §§31+32 BeurV)
  • Sind mehrsprachige Urkunden korrekt wiedergegeben? (§§63 + 64 BeurG, §43 BeurV)

Die Rechnung für die Inspektion? Die übernimmt die geprüfte Urkundsperson selbst. Beanstandungen? Werden offen besprochen – und bei Bedarf mit einer Nachkontrolle überprüft.

Ein offizielles «NOKO-Proved»-Label gibt’s leider noch nicht – aber unser Anspruch bleibt hoch.

Sie wollen wissen, wie wir Qualität leben? Oder brauchen Sie selbst eine rechtssichere Beurkundung? Wir sind da!

Bild: freepik