Die „Erbtante“ Anna hat in ihrem eigenhändigen Testament verfügt:
„Den silbernen Seehund vermache ich meiner guten Freundin Lisa Meier, geb. 08.06.1960. Marktwert: Fr. 10.00.“
„Als Erbin setze ich mein Patenkind Lia Keller, geb. 04.07.1990, in 5600 Lenzburg, Schlossallee 16, ein.“
Doch der silberne Seehund ist nicht mehr auffindbar! Lia kann Lisa das Vermächtnis nicht ausliefern. Problematisch? Nein! Laut Art. 484 Abs. 3 ZGB muss Lia den Seehund nur herausgeben, wenn er tatsächlich in der Erbschaft vorhanden ist.
Die Auflösung: Lisa erinnert sich plötzlich – Anna hatte ihr den Glücksbringer bereits vor Jahren geschenkt…
Unsere Tipps für ein wasserdichtes Testament:
✔ Vermächtnisnehmer genau benennen (Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse).
✔ Den Wert der Gegenstände angeben – das hilft dem Steueramt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer.
✔ Eine Urkundsperson hinzuziehen, um den letzten Willen klar und rechtssicher zu formulieren.
Fragen zu Testament und Erbrecht? Wir beraten Sie gerne!
