Wissens-Blog

Im Kanton Aargau gibt es Menschen, die offiziell sagen: „Ja, diese Unterschrift ist echt!“ Diese nennt man Beglaubigungspersonen. Meistens sind es Gemeindemitarbeitende oder Gemeindeschreiber:innen.

Wann kommt das vor?

Zum Beispiel bei:

  • Anmeldungen bei Behörden
  • Formularen mit gesetzlicher Beglaubigungspflicht
  • Erklärungen für’s Ausland (Konsulat, Botschaft, etc.)

So funktioniert’s

  • Persönlich vorbeikommen
  • Gültigen Ausweis dabeihaben
  • Dokument vor Ort unterschreiben
  • Beglaubigung wird angebracht und registriert

Die Beglaubigung prüft nicht den Inhalt, nur die Identität. Sie schafft Rechtssicherheit – für Sie, Unternehmen und Behörden.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Ohne Blabla – und nur in echt.