Im Kanton Aargau gibt es Menschen, die offiziell sagen: „Ja, diese Unterschrift ist echt!“ Diese nennt man Beglaubigungspersonen. Meistens sind es Gemeindemitarbeitende oder Gemeindeschreiber:innen.
Wann kommt das vor?
Zum Beispiel bei:
- Anmeldungen bei Behörden
- Formularen mit gesetzlicher Beglaubigungspflicht
- Erklärungen für’s Ausland (Konsulat, Botschaft, etc.)
So funktioniert’s
- Persönlich vorbeikommen
- Gültigen Ausweis dabeihaben
- Dokument vor Ort unterschreiben
- Beglaubigung wird angebracht und registriert
Die Beglaubigung prüft nicht den Inhalt, nur die Identität. Sie schafft Rechtssicherheit – für Sie, Unternehmen und Behörden.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Ohne Blabla – und nur in echt.
