Wer überhaupt Zeuge sein darf 👍
Ein Zeuge muss volljährig und urteilsfähig sein.
Geistig präsent. Wach. Und beim Thema.
Ein Zeuge muss sprachlich verstehen, was hier passiert.
Nicken reicht nicht. Mitfühlen auch nicht.
Wer definitiv nicht darf 🚫
Kein Erbe. Kein Vermächtnisnehmer. Kein Begünstigter.
Auch nicht der Ehepartner. Und keine Angehörige.
Der Grund ist simpel 🤓
Ein Zeuge soll neutral sein.
Nicht emotional beteiligt. Nicht finanziell betroffen. Nicht hoffnungsvoll.
Unsere Notarin Denise Gunkel besteht darauf, dass Zeugen immer unsere Mitarbeiterinnen sind. Nur so können wir ganz sicher sein, dass kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Denn sie hat erlebt, wie eine Lüge beinahe einen Rechtsfall ausgelöst hätte. Und ein ganzes Testament gefährdet hat.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.
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