Warum sie unverzichtbar sind: Bei Erbverträgen und öffentlichen Testamenten arbeiten aargauische Urkundspersonen mit Zeugen. Denn es ist eine gesetzliche Formvorschrift.
Was Zeugen tatsächlich tun 😎
Zeugen nehmen Erklärungen sinnlich wahr.
Sie hören, was gesagt wird, sehen, wie es gesagt wird, und erleben die Person im entscheidenden Moment.
Zeugen bestätigen, dass jemand urteilsfähig ist, freiwillig handelt und weiss, was gerade entschieden wird.
Ganz ohne Dramaturgie, aber mit Wirkung.
Zeugen verhindern Behauptungen wie:
„Er war verwirrt“, „Sie wurde beeinflusst“ oder „Das war nicht ihr wirklicher Wille“.
Keine Statisten, sondern Verantwortungsträger 🏋
Sie sind ein zentraler Bestandteil der Rechtssicherheit.
Still. Unspektakulär. Wirksam.
Gemeinsam mit der öffentlichen Beurkundung sorgen Zeugen dafür, dass Konflikte gar nicht erst entstehen.
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Dann setzen Sie auf klare Verfahren mit Menschen, die genau hinschauen.
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