Hier handelt es sich um alterungsbeständiges Papier, das für eine öffentliche Urkunde verwendet wird.
Laut aargauischer Beurkundungsverordnung sind öffentliche Urkunden, die einem Grundbuch- oder Handelsregisteramt eingereicht werden, im Format A4 zu erstellen. Das Urkundenpapier muss auf die Anforderungen von § 36 BeurV durch die Notariatskommission überprüft und genehmigt werden. Als genehmigt gilt das Urkundenpapier der Staatskanzlei Aargau. Das Kantonswappen ist durch eine Druckerei vorzudrucken (vgl. § 35 Abs. 1 lit. a BeurV).
In einer Welt, die von digitalen Innovationen geprägt ist, bleibt das Urkundenpapier ein Eckpfeiler der Rechtssicherheit und Glaubwürdigkeit. Wir hüten diese Werte und stellen sicher, dass jedes Urkundenpapier unseren strengen Standards entspricht.