Stellen Sie sich vor: Ihre Erbengemeinschaft steht kurz vor dem Stillstand – weil ein Erbe sich quer stellt. Das Einstimmigkeitsprinzip wird zur Zerreissprobe.
Unsere Mandantin Myrtha Mägli hat eine clevere Lösung gefunden, die wir mit Ihnen teilen wollen. Denn manchmal braucht es einen juristischen Kniff, um Familienfrieden und Handlungsfähigkeit zu sichern.
So sieht ihre Testamentslösung aus:
✍️ Eigenhändiges Testament von Myrtha Mägli, geb. 04.11.1962, Aarau:
„Ich setze meine Tochter Maja zu Gunsten meiner Tochter Marlene auf den Pflichtteil. Ich verfüge, dass der Pflichtteil von Maja als Vermächtnis auszurichten ist und sie von der Erbenstellung ausgeschlossen ist. Aarau, 4.12.2025, sig. M. Mägli.“
Das Resultat?
✅ Maja erhält ihren Pflichtteil wertmässig (keine Benachteiligung, alles rechtssicher!).
✅ Aber: Sie ist keine Erbin mehr – sondern nur noch Vermächtnisnehmerin.
✅ Folge: Kein Stimmrecht, keine Blockade, keine endlosen Diskussionen. Die Erbengemeinschaft bleibt handlungsfähig.
Myrtha hinterlegte ihr Testament beim Bezirksgericht Aarau – und kann nun beruhigt in die Zukunft blicken.
💡 Unser Tipp: Wenn Sie ähnliche Bedenken haben oder sich unsicher sind, lassen Sie uns darüber sprechen. Denn die beste Nachlassplanung ist die, die Streit vermeidet, bevor er entsteht.
P.S.: Ja, wir wissen – „schwarzes Schaf“ ist ein starkes Wort. Aber manchmal passt es einfach. Und nein, wir urteilen nicht. Wir lösen. 😉
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