Ruedi kauft ein Grundstück in Ammerswil (AG). Im Grundbuch: die Anmerkung „öffentlicher Fussweg“.
Nur: der Weg ist längst verschwunden. Dornengestrüpp und seit Jahren kein Mensch weit und breit.
Ruedi will den Eintrag löschen lassen. Doch ein öffentlicher Fussweg verschwindet nicht stillschweigend. Dafür braucht es einen klar geregelten Prozess.
So geht’s offiziell:
- Gesuch an den Gemeinderat
- Prüfung des öffentlichen Interesses
- Öffentliche Auflage des Entscheids
- Einhaltung der Einsprachefrist
Erst wenn keine Einsprachen eingehen, kann der Gemeinderat die Löschung beim Grundbuchamt beantragen – mitsamt Bestätigung über die rechtskonforme Durchführung.
Solche Verfahren erfordern Fachwissen, Sorgfalt und Geduld. Wir unterstützen Sie gerne – damit aus einem ehemaligen Fussweg keine Stolperfalle wird.
