Wissens-Blog

Was passiert, wenn wir plötzlich nicht mehr urteilsfähig sind? Genau für solche Situationen gibt es den Vorsorgeauftrag. Dieser entfaltet seine Wirkung, sobald jemand aufgrund einer dauerhaften oder längeren Urteilsunfähigkeit nicht mehr selbst entscheiden kann. Klingt wichtig, oder?

Damit alles rechtskonform ist, gibt es ein paar Dinge zu beachten: Der Vorsorgeauftrag muss eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben sein (ja, wirklich von Hand!) – oder öffentlich beurkundet werden. Falls nichts anderes drinsteht, gilt der Auftrag umfassend für Personen- und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr. (Art. 361 ZGB)

Sie wollen spezielle Einschränkungen vornehmen? Kein Problem! Einfach im Vorsorgeauftrag klar festhalten. Beispiel: „Der Beauftragte darf mein Grundstück Lenzburg Nr. 5600 nicht verkaufen.“