Wissens-Blog

Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft – und es bringt einige Änderungen mit sich! Doch welche davon sollten Sie als Unternehmen unbedingt auf dem Schirm haben, weil sie einer öffentlich beurkundeten Statutenänderung bis Ende 2024 bedürfen? Hier ein kleiner Überblick:

Aktienkapital kann neu in Fremdwährung und in kleineren Mindestnennwerten der Aktien geführt werden.

Einführung eines Kapitalbandes: Der Verwaltungsrat kann bis zu fünf Jahre lang das Kapital flexibel rauf- und runtersetzen – innerhalb der vorgegebenen Bandbreite.

Generalversammlung überall (sogar im Ausland!): Ob hybrid, digital oder klassisch – die GV kann jetzt flexibel gestaltet werden.

⚖️ Stichentscheid Vorsitzende: Patt-Situation sind Geschichte! Der/die Vorsitzende hat das letzte Wort.

Quoren und Statuten: Einige Quoren zur GV-Einberufung wurden angepasst. Achtung – damit könnten Ihre alten Statuten gesetzwidrig werden.

Unser Tipp: Bis Ende 2024 die Statuten anpassen und auf der sicheren Seite sein.

Haben Sie Fragen? Wir bringen Licht ins Dunkel – und das ohne Fachchinesisch!

Bild: freepik