Wissens-Blog

Der Frühling ist da – und mit ihm flattern die Einladungen zur Versammlungssaison ins Haus! Sind Sie auch in einem Verein aktiv?

Dann kennen Sie bestimmt den Begriff Generalversammlung. Aber wussten Sie, dass dieser eigentlich aus dem Obligationenrecht stammt? Dort tagen Aktienkapital & Co. – nicht Vereinsmitglieder.

In einem Verein steht der Mensch im Mittelpunkt. Darum spricht das Zivilgesetzbuch von Vereins- oder Mitgliederversammlung.

Kleiner Statuten-Check gefällig? Keine Panik, auch wenn in Ihren Unterlagen noch die „Generalversammlung“ steht – alles im grünen Bereich.

Wer aber Lust auf zeitgemässe Begriffe hat, darf gerne den Wechsel anregen. Frischer Wind tut gut – auch in den Statuten!

Haben Sie Fragen zum Vereinsrecht oder möchten Ihre Statuten auffrischen? Wir unterstützen Sie gerne!

Bild: Freepik by wavebreakmedia_micro


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