Wissens-Blog

Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer haben Sie die volle Kontrolle. Super! Aber wehe, Sie sind krank, im Ausland oder einfach offline – dann bewegt sich nix. Stillstand deluxe.

Die smarte Lösung: Bestimmen Sie weitere zeichnungsberechtigte Personen. Ob Einzelunterschrift, Kollektivunterschrift zu zweien, Einzelprokura oder Kollektivprokura – Hauptsache, es läuft. Und zwar rechtssicher via Handelsregisteramt. Entsprechende Anmeldungen finden Sie auf der Webseite Ihres Handelsregisters.

Keine Sorge: Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift sind Urkunds- und Beglaubigungspersonen für Sie am Start.

So bleibt Ihr Business im Flow – selbst wenn Sie gerade Piña Colada statt Verträge geniessen.

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