Die Kallistika GmbH hat ausgedient. Gründer Karl Stika, 80-jährig, topfit und mit Sinn für Ordnung, sagt: Jetzt ist Schluss mit Steuern zahlen für nichts.
Schritt für Schritt zur Auflösung
Karl beauftragt eine Urkundsperson mit dem Liquidationsbeschluss. Als Liquidator wird Karl Stika persönlich die während des darauffolgenden Sperrjahres notwendigen Abschlussarbeiten vornehmen.
Als letzten Akt gilt es, die Löschung der Gesellschaft beim Handelsregister anzumelden und dem Steueramt den Abschluss und die Steuererklärungen abzugeben. Sobald die Zustimmung aller involvierten Steuerbehörden beim Handelsregisteramt vorliegt und alle Steuerrechnungen bezahlt sind, wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.
Liquidation ≠ Konkurs
Übrigens: Steht «in Liquidation» im Handelsregister, muss das nicht Konkurs bedeuten.
Beim Konkurs klingt der Eintrag deutlich dramatischer. Zum Beispiel so: Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Aarau vom 23.06.2025 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 23.06.2025, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. (Zu sehen auf www.zefix.ch)
Fragen zur Liquidation? Wir sind da – für Karl, für Sie, für alle, die aufräumen wollen.
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