Nicht jedes Geschäft, das angemeldet wird, muss das Grundbuchamt auch eintragen. Denn wie im Fussball gibt’s nicht nur rote Karten. Auch grüne kommen vor – sinnbildlich jedenfalls.
Die Aargauer Grundbuchämter nutzen ihren Spielraum. Der Schiedsrichter, äh, das Grundbuchpersonal entscheidet, ob ein Fehler in einer Urkunde beanstandet wird. Kleine Fehler? Werden eingeordnet, nicht gleich bestraft – der Eintragungsfähigkeit des angemeldeten Rechtsgeschäfts wird der Vorzug gegeben.
Ein wunderbares Zitat von Dr. iur. Roland Pfäffli bringt’s auf den Punkt – mit einem charmanten Griff zur Brusttasche: „Das Grundbuch – ein Eintragungsregister – kein Verweigerungsregister!“
Wäre das nicht auch im Alltag schön? Statt gleich die rote Karte zu zücken, mal grosszügig die grüne zeigen?
Unser Tipp für heute:
Lächeln, durchwinken, weiterspielen.
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