Mit Wappen und Namenszug, vergeben durch den Kanton, schützt er vor Fälschungen. Unserer erlaubt die zweifelsfreie Identifikation unserer Notarin Denise Gunkel als aargauische Urkundsperson und dient somit der Verkehrssicherheit öffentlicher Urkunden.
Und die elektronische öffentliche Urkunde? Genau, da kommt kein Stempel drauf. Wäre auch schädlich für den Bildschirm und würde rasch den Durchblick erschweren.
Für deren Erstellung benötigen wir zwingend ein gültiges qualifiziertes elektronisches Zertifikat nach Bundesgesetz über die elektronische Signatur (SR 943.03). Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen EÖBV (SR 211.435.1).
Offiziell und rechtssicher abgestempelt – für Ihre Sicherheit.haben.
