Wenn das Fundament fehlt
Für jede AG ist ein funktionierender Verwaltungsrat Pflicht. Fehlt dieses Organ oder ist es handlungsunfähig, spricht man von einem Organisationsmangel.
Ein typisches Szenario:
Der einzige Verwaltungsrat tritt zurück. Kein Ersatz wird gewählt. Plötzlich unterschreibt niemand mehr rechtsgültig – und Entscheidungen bleiben liegen.
Die Folgen sind klar.
🔹 Das Handelsregisteramt greift ein.
🔹 Sie erhalten eine Frist zur Behebung des Mangels.
🔹 Im Ernstfall ordnet das Gericht Massnahmen an, etwa einen Sachwalter.
🔹 Und ja: Im Extremfall droht sogar die Auflösung der Gesellschaft.
Besser vorbereitet als überrascht
🔹 Planen Sie Nachfolgeregelungen frühzeitig.
🔹 Stimmen Sie Rücktritte sorgfältig ab.
🔹 Halten Sie Zeichnungsberechtigungen stets aktuell.
Ein funktionierender Verwaltungsrat ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern die Grundlage für eine sichere und verlässliche Unternehmensführung. Besetzen Sie diesen Platz, bevor es andere für Sie tun.
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