Per 01.01.2026 tritt die OR-Revision im Bauvertragsrecht in Kraft und betrifft Generalunternehmer unmittelbar.
⏱️ Nachbesserungsansprüche bei Neubauten sind zwingend geregelt.
Die Mängelrügefrist beträgt neu 60 Tage, die fünfjährige Verjährung bleibt unverrückbar.
🚧 Gewährleistungsausschlüsse in Kauf- und Bauträgerverträgen verlieren damit ihre bisherige Schutzwirkung. Überarbeiten Sie Ihre Musterverträge also rechtzeitig, bevor gute Vorsätze zu teuren Überraschungen werden.
⚖️ Öffentlich beurkundete Kaufverträge müssen konsequent OR-konform ausgestaltet sein.
✔️ Regeln Sie Mängel- und Nachbesserungsprozesse klar, praktikabel und nachvollziehbar.
🔒 Sichern Sie Subunternehmerverträge sauber «back to back» ab.
Bauen Sie nicht auf Sand. Wenn Sie Fragen haben… wir sind gerne für Sie da.
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