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«Wir kaufen Ihren Aktienmantel!» – haben Sie so ein Inserat auch schon gesehen? Oder: «GmbH/AG ohne Kapital? Wir haben Gesellschaftsmäntel!» Schwarz, versteht sich.

Klingt lustig, ist aber heikel: Das Bundesgesetz gegen missbräuchlichen Konkurs lässt solche Mantelgeschäfte nicht durchgehen. Laut Bundesgericht ist der Kauf eines leeren Aktienmantels ein nichtiges Rechtsgeschäft.

Stellt sich ein Verdacht ein, verlangt das Handelsregisteramt unter Fristansetzung eine Kopie der aktuellen Jahresrechnung. Vier Kriterien werden Kriterien geprüft: Übertragung von Aktien/Anteilen + keine Geschäftstätigkeit + keine verwertbaren Aktiven + Überschuldung. Fällt diese Prüfung positiv aus, wird die Eintragung verweigert.

Mäntel finden Sie bei uns keine. Aber wir unterstützen Sie schnell, unkompliziert und kompetent bei der «sauberen» Gründung Ihrer GmbH oder Aktiengesellschaft!

Melden Sie sich – wir helfen Ihnen, rechtlich korrekt durchzustarten.

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