Wissens-Blog

Wussten Sie, dass das Handelsregister Ihre neue Adresse nur dann erfassen kann, wenn die Bauverwaltung Ihrer Gemeinde die Hausnummer korrekt im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) hinterlegt hat?

So läuft’s ab: Wenn Sie eine Sitzverlegung melden, checkt das Handelsregister im Kanton Aargau erstmal im GWR, ob die Adresse auch wirklich offiziell ist. Aber wenn die Bauverwaltung es versäumt hat und Ihre Hausnummer dort fehlt, ist Schluss mit lustig. Denn ohne diese Erfassung gibt’s keinen offiziellen Handelsregistereintrag!

Was tun? 🛠️
Damit alles rechtlich wasserdicht ist, heisst es: Erst die Bauverwaltung Ihrer neuen Gemeinde dazu zu bringen, die Hausnummer bei der korrekten Gebäude-ID (EGID) nachzutragen. Sobald das erledigt ist, klappt’s auch mit dem Eintrag ins Handelsregister und Ihrem amtlichen Handelsregisterauszug.
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