Ein Ehevertrag ohne erbrechtliche Vorkehrungen genügt nicht, damit im Todesfall ein Erbschein auf den Namen des überlebenden Ehegatten ausgestellt werden kann. Der Ehevertrag wird den Erben nicht eröffnet. Überprüfen Sie Ihren Ehevertrag und klären Sie ab, ob eine letztwillige Verfügung errichtet werden sollte.
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