Wissens-Blog

🌍 Sie geniessen das Leben zwischen mehreren Ländern? Wunderbar. Doch im Erbfall wird es schnell kompliziert. Unterschiedliche Rechtsordnungen treffen aufeinander – und plötzlich wird aus Fernweh juristisches Kopfzerbrechen.

📍 Wohnsitz: mehr als nur eine Adresse
Der Wohnsitz bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen (vgl. Art. 23 ZGB) und kann nicht einfach „festgelegt“ werden. Umso wichtiger ist eine klare Rechtswahl im Testament.

✍️ Formulierungsvorschlag:
Ich unterstehe mit meinem Nachlass dem schweizerischen Erbrecht.
Oder falls mehrere Staatsangehörigkeiten bestehen: Ich wähle im Sinne des IPRG für meinen gesamten Nachlass das schweizerische Erbrecht als anwendbares Recht.

Klären Sie Ihre Nachlassplanung rechtzeitig – wir unterstützen Sie gerne.

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