Was fehlte? Genug Rettungsboote.
Und was fehlt beim Erbrecht oftmals?
Testament ✔
Vorsorgeauftrag ✘
Ihr Testament regelt den Nachlass. Aber nur für den Fall Ihres Todes.
Wer entscheidet jedoch, wenn Sie urteilsunfähig werden?
Ohne Vorsorgeauftrag übernimmt im Zweifel die Behörde.
Testament und Vorsorgeauftrag gehören zusammen.
Rechtlich. Finanziell. Menschlich. 👌
Sie sichern Ihr Vermögen.
Und behalten die Regie über Ihr Leben.
Unser Fazit: Nachlassplanung endet nicht beim Tod. Sie beginnt, bevor andere das Steuer übernehmen. ⚓
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