Wissens-Blog

Karin und Reto kennen sich seit der KV-Lehre. Erst auf dem zweiten Beziehungsweg – nach je einer Scheidung, quasi wie auf dem zweiten Bildungsweg – fanden sie zueinander. Patchwork inklusive.

Reto will heiraten, Karin zögert. Schliesslich sagt sie Ja – aber nur mit einem Ehevertrag auf Gütertrennung. Ihr Denkfehler? Sie glaubt, dass dann nur die Nachkommen erben und nicht der Ehepartner. Falsch!

Denn: Wer verheiratet ist, beerbt sich gegenseitig – auch mit Gütertrennung! Wer das nicht will, heiratet einfach nicht oder lässt sich gut beraten. Ein gemeinsamer Erbverzichtsvertrag kann die Lösung sein.

Ihre Urkundsperson hilft Ihnen gerne weiter!

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