Wissens-Blog

Beim Erwerb eines Grundstücks, sei es im Alleineigentum, Miteigentum oder Gesamteigentum, ist eines besonders wichtig: eine saubere Dokumentation der getätigten Investitionen. Ein sogenanntes „Milchbüechli“ ist hier unverzichtbar. Es dient der Beweissicherung und hilft dabei, den Überblick über alle Investitionen zu behalten.

Was gehört ins Milchbüechli?

Kaufpreis, Arbeitsleistungen, Verbesserungen: Alle Kosten, die in den Ausbau, die Erhaltung oder die Rückzahlung von Hypotheken geflossen sind.

Belege aufbewahren: Die dazugehörigen Belege, insbesondere für wertvermehrende Investitionen, gehören in den Ordner „Unser Grundeigentum“. Sie sind entscheidend für die spätere Grundstückgewinnsteuerabrechnung.

Betriebskosten ausklammern: Hypothekarzinsen, Steuern und Gebühren bleiben aussen vor und gehören nicht in die Tabelle.

Gemeinsame Unterzeichnung: Jeder Eintrag ist gegenseitig zu unterzeichnen. Das schützt bei Ehescheidung, Trennung oder Todesfall vor unnötigen Streitigkeiten.

Ein sorgfältig geführtes Milchbüechli ist Gold wert – und kann später eine Menge Nerven sparen. Weitere nützliche Tipps gibt es übrigens bei den Kolleg:innen aus dem Kanton Schwyz: Checkliste Tipps-bbsept272010 (notare-schwyz.ch).

Bild: freepik