Beglaubigungen – légalisations – autenticazioni: drei Begriffe, ein Ziel. Wir bestätigen, was echt ist. Ohne Inhaltsprüfung – aber mit rechtlicher Wirkung.
Ein spezieller Fall der Sachbeurkundung ist die Beglaubigung – sie begründet keine privatrechtlichen Rechte oder Pflichten. Auf den Inhalt des Dokuments nimmt die Beglaubigung keinen Bezug. Deshalb hat die Urkundsperson hier keine Belehrungs- und Beratungspflicht.
Die häufigsten Arten:
- Beglaubigung von Kopien: es wird bezeugt, dass die Kopie mit dem Original Dokument übereinstimmt.
- Beglaubigung von Unterschriften: Gegenstand ist die Feststellung, dass eine Unterschrift von einer bestimmten Person angebracht wurde.
Eine aargauische Urkundsperson verlangt:
- Unterschriftsbeglaubigung: Fr. 20.–
- Beglaubigte Kopien: Fr. 10.– für die erste, Fr. 5.– für jede weitere Seite
Beglaubigungen schaffen Klarheit. Und die ist manchmal unbezahlbar (bei uns aber tariflich geregelt).
Für alle, die’s offiziell brauchen: Wir machen das!
