Wissens-Blog

Beglaubigungen – légalisations – autenticazioni: drei Begriffe, ein Ziel. Wir bestätigen, was echt ist. Ohne Inhaltsprüfung – aber mit rechtlicher Wirkung.

Ein spezieller Fall der Sachbeurkundung ist die Beglaubigung – sie begründet keine privatrechtlichen Rechte oder Pflichten. Auf den Inhalt des Dokuments nimmt die Beglaubigung keinen Bezug. Deshalb hat die Urkundsperson hier keine Belehrungs- und Beratungspflicht.

Die häufigsten Arten:

  • Beglaubigung von Kopien: es wird bezeugt, dass die Kopie mit dem Original Dokument übereinstimmt.
  • Beglaubigung von Unterschriften: Gegenstand ist die Feststellung, dass eine Unterschrift von einer bestimmten Person angebracht wurde.

Eine aargauische Urkundsperson verlangt:

  • Unterschriftsbeglaubigung: Fr. 20.–
  • Beglaubigte Kopien: Fr. 10.– für die erste, Fr. 5.– für jede weitere Seite

Beglaubigungen schaffen Klarheit. Und die ist manchmal unbezahlbar (bei uns aber tariflich geregelt).

Für alle, die’s offiziell brauchen: Wir machen das!